Das
Neu-Ulmer
Pfandhaus

Was kann man beleihen

Beleihbar sind Schmuck und Uhren, Brillanten und Perlen, Münzen sowohl in Silber als auch in Gold. Technische Geräte bitte telefonisch anfragen, alle Geräte müssen in einwandfreiem Zustand sein.
Ganz wichtig: Die quittierte Originalrechnung der technischen Geräte muß als Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Spielekonsolen nicht älter als ein Jahr. Ebenso beleihbar sind kostbares Porzellan und Kunstgegenstände,sammelwürdiges Spielzeug wie zum Beispiel Modelleisenbahnen. Im Zweifelsfall bitte einfach anfragen.