Laufzeitverlängerung
Eine Verlängerung der Laufzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich, und zwar gegen Entrichten der Zinsen und Gebühren. Sie erhalten dann einen neuen Pfandschein mit wiederum einer neuen Laufzeit von 3 Monaten. Sollten Sie mal Ihren Termin verpasst haben, so haben Sie nach Verfall noch 4 Wochen Toleranz.
Wenn Sie weder ausgelöst noch verlängert haben, wird das Pfand bei unserer nächsten Versteigerung öffentlich ausgeboten.
Sie müssen nicht immer persönlich erscheinen. Sie können den Pfandschein an eine Person Ihres Vertrauens übergeben und mit der Verlängerung oder Auslösung beauftragen.